Kaufen Sie bei uns

So sieht der Prozess aus

1. Zu Beginn senden wir Ihnen Immobilien, die Ihren Kriterien entsprechen

Sobald Sie uns Ihr Budget, Ihre Wohnwünsche und Ihre nicht verhandelbaren Kriterien mitgeteilt haben, senden wir Ihnen die ersten Immobilienangebote auf dem Markt. Wir haben auch Zugang zu vielen nicht marktgängigen Immobilien. Wenn wir also wissen, dass es welche gibt, die Ihren Vorstellungen entsprechen, schicken wir Ihnen auch diese.

2. Inspektionsreise

Wir organisieren eine Besichtigungstour, holen Sie vom Flughafen ab und erkunden gemeinsam ausgewählte Objekte. Wenn Sie Ihr spanisches Traumhaus gefunden haben, setzen wir einen Reservierungsvertrag auf, um es exklusiv für Sie zu sichern.

3. Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt

Prüfen Sie den Vertrag mit Ihrem Anwalt, hinterlegen Sie eine Kaution und führen Sie rechtliche Prüfungen durch.

4. Kaufvertrag und Zahlungen:

Bereiten Sie den Kaufvertrag vor, leisten Sie die erste Zahlung (etwa 10 % des Preises) und sichern Sie die Zahlungen mit einer Bankgarantie ab.

5. Erteilung von Vollmachten

Sichern Sie Ihre Interessen, indem Sie Ihren Anwalt bevollmächtigen, wichtige Aufgaben wie die Unterzeichnung der Eigentumsurkunde zu übernehmen.

6. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Immobilienkauf!

Genießen Sie Ihr neues Zuhause in Spanien, und zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie weitere Hilfe benötigen.

Der Prozess des Immobilienerwerbs in Spanien

Wir von Witt España Estates verfügen über ein umfassendes Wissen über den Ablauf des Immobilienerwerbs in Spanien. Wenn Sie sich für den Kauf einer Immobilie durch uns entscheiden, bieten wir Ihnen eine umfassende Unterstützung während des gesamten Kaufprozesses.
Unser oberstes Ziel ist es, Ihre Sicherheit während des gesamten Prozesses zu gewährleisten. Wir stehen in ständigem Kontakt mit Ihnen, Ihrem Anwalt und dem Verkäufer oder dessen Vertreter. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, wenn Sie Fragen haben.
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien erwerben, raten wir Ihnen dringend, die Dienste eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Der Kaufprozess in Spanien unterscheidet sich von dem in Dänemark oder Deutschland, und wir möchten, dass Sie sich jederzeit sicher fühlen. Sie haben die Möglichkeit, Ihren eigenen Anwalt auszuwählen, oder wir können Ihnen einen Anwalt vor Ort empfehlen, der über umfangreiche Erfahrungen in der Betreuung von Mandanten verfügt und auch Ihre Sprache spricht.

Besichtigung von Immobilien

Nach sorgfältiger Auswahl geeigneter Objekte organisieren wir eine Besichtigungsreise. Wir holen Sie vom Flughafen ab und begleiten Sie bei der gemeinsamen Erkundung der ausgewählten Objekte. Wenn wir während dieser Besichtigung das spanische Haus Ihrer Träume finden, werden wir umgehend mit der Ausarbeitung eines Reservierungsvertrags beginnen. Mit diesem Vertrag wird sichergestellt, dass die Immobilie ausschließlich für Sie reserviert ist und für andere nicht zur Verfügung steht.

Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt

Wir arbeiten eng mit Ihrem Anwalt zusammen, der den Reservierungsvertrag überprüft und Ihnen erläutert. In dieser Phase müssen Sie auch eine Kaution hinterlegen, die in der Regel zwischen 6000 und 10.000 € liegt. Der genaue Betrag hängt davon ab, ob Sie ein Neubauobjekt oder eine wiederverkaufte Immobilie erwerben. Erfüllt der Verkäufer die gesetzlichen oder vertraglichen Bedingungen des Vertrags nicht, wird die Kaution zurückerstattet. Wenn Sie sich jedoch entschließen, vom Kauf zurückzutreten, verfällt der gezahlte Betrag in der Regel, es sei denn, Sie haben sich auf andere Regelungen geeinigt.
Der Anwalt wird alle Dokumente und rechtlichen Aspekte der Transaktion, wie z. B. Baugenehmigungen und ausstehende Schulden, sorgfältig prüfen. Falls Bedingungen vorliegen, die weitere Untersuchungen und Vorbehalte erfordern, wird der Anwalt sicherstellen, dass diese Bedingungen erfüllt sind, bevor er den eigentlichen Kaufvertrag unterzeichnet.
Nach der Bestätigung der Richtigkeit aller rechtlichen Aspekte und der Genehmigung der Transaktion wird ein Kaufvertrag erstellt. Anschließend leisten Sie die erste Zahlung, die in der Regel etwa 10 % des Kaufpreises ausmacht. Bei Neubauten oder Erschließungen kann dieser Prozentsatz höher sein und zwischen 20 und 40 % liegen, die in Raten gezahlt werden. Die Kaution wird jedoch von dieser ersten Zahlung abgezogen. Bei Neubauten sorgt der Anwalt dafür, dass Sie vom Anbieter eine regelmäßige Bankgarantie zur Absicherung Ihrer Zahlungen erhalten.
Der restliche Teil des Kaufpreises wird bei der Unterzeichnung der Eigentumsurkunde gezahlt.

Erteilung einer Vollmacht an Ihren Rechtsanwalt

Wir empfehlen Ihnen, Ihrem Anwalt eine Vollmacht zu erteilen, um Ihre Interessen während des gesamten Immobilienkaufs zu wahren. Dazu gehört, dass sie bevollmächtigt werden, die Eigentumsurkunde in Ihrem Namen beim Notar zu unterzeichnen, sie offiziell in das Grundbuch einzutragen und dafür zu sorgen, dass die Nebenkosten und festen Ausgaben auf Ihren Namen eingetragen und per Lastschrift von Ihrem Bankkonto bezahlt werden. Dieses Standardverfahren wird in der Regel von Anwaltskanzleien angeboten.

Unterstützung bei NIE und Bankgeschäften

Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung Ihrer NIE, die einer Sozialversicherungsnummer entspricht. Eine NIE-Nummer ist für verschiedene Zwecke erforderlich, z. B. für den Kauf von Immobilien und Autos sowie für die Eröffnung eines Bankkontos. Auch Ihr Anwalt kann Sie dabei unterstützen.
Außerdem sind wir gerne bereit, Ihnen bei der Einrichtung eines Bankkontos in Spanien zu helfen. Wir können Sie zu einem Vorgespräch mit einem Bankberater begleiten, der Ihre Sprache spricht und Ihnen wertvolle Hinweise geben kann.

Anschaffungskosten

Es ist wichtig zu wissen, dass beim Kauf einer Immobilie in Spanien neben dem Kaufpreis noch weitere Kosten, einschließlich Steuern und Gebühren, anfallen.

Eine der wichtigsten Komponenten ist die Zahlung der Mehrwertsteuer, die je nach Art der Immobilie unterschiedlich hoch ist. Für neu erschlossene oder neu gebaute Immobilien wird eine Mehrwertsteuer von 10 % erhoben. Beim Wiederverkauf von Immobilien wird keine Mehrwertsteuer erhoben, sondern eine Grunderwerbssteuer von 7 %.

Darüber hinaus fällt eine Stempelgebühr für die Eigentumsurkunde, den Notar, den Rechtsbeistand, den Erwerb der NIE-Nummer und andere damit zusammenhängende Faktoren an (etwa 3 % des Gesamtbetrags).

Daher ist es ratsam, zusätzlich zum Kaufpreis 10-13 % für die endgültigen Ausgaben beim Erwerb einer Immobilie einzuplanen.

Wenn Sie ein Grundstück kaufen, beträgt der Mehrwertsteuersatz 21 %.
Bitte beachten Sie, dass unsere Unterstützung völlig kostenlos ist, unabhängig davon, ob Sie sich für den Kauf einer Immobilie entscheiden oder nicht.

Kundendienst

Wissen Sie, wo Sie wohnen können, wenn Sie die Costa del Sol besuchen und nach Ihrer Traumimmobilie suchen? Oder müssen Sie vielleicht ein Auto mieten? Machen Sie sich keine Sorgen. Wir können Ihnen bei all diesen Dingen helfen. Bei Witt España Estates bieten wir unseren Kunden einen kompletten Verkaufsservice an, denn es ist uns wichtig, dass Sie während des gesamten Kaufs Ihrer Immobilie zufrieden sind. Im Grunde geht es um Sicherheit für das richtige Geschäft und das richtige Bauchgefühl

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